Berufskraftfahrerweiterbildung

Berufskraftfahrerweiterbildung (5 Module)

Das BKrFQG verpflichtet alle Kraftfahrer, die mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr(inklusive Werkverkehr) unterwegs sind, alle fünf Jahre zur Weiterbildung von 35 Stunden in fünf Modulen a 7 Stunden (Flyer).

Die Gestaltung der Module liegt beim Anbieter der Weiterbildung. Wir verwenden nur aktuellste Lehrmaterialien, die durch umfangreiche eigene Erfahrungen aus der Praxis ergänzt werden. Drei Kenntnisbereiche sind aber durch den Gesetzgeber vorgeschrieben!

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

2. Anwendung der Vorschriften

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Ich biete Ihnen alle Module einzeln oder auch als Block von einer Woche a 35 Stunden in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg an.
Schwerpunkt ist der Raum Dresden – Leipzig – Chemnitz. Alle anderen Orte in den genannten Bundesländern sind selbstverständlich möglich!

Die Spezialisierung liegt in mit dem Unternehmer abgesprochener Weiterbildung im Betrieb, sowie in der möglichen Kombination mit der Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Weiterhin kann die Weiterbildung mit der verpflichtenden Schulung der Kraftfahrer nach Artikel 33 VO (EU) 165/2014 kombiniert werden.

Auf die  Anforderungen Ihres Unternehmens kann so natürlich besser eingegangen werden!

Auch in kleinen Unternehmen führe ich gern eine Schulung durch (Mindestteilnehmerzahl 5 Personen).

Flyer Weiterbildung

Die Ergänzung bei anderen Anbietern bereits absolvierter Schulungen ist jederzeit möglich!

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